OHG



Wenn sich GdBR-Gesellschafter in das Handelsregister eintragen, dann wird aus der GdBR eine OHG oder eine KG.

An der OHG sind mehrere Gesellschafter beteiligt, die nicht nur Kapital zur Verfügung stellen, sondern auch mit ihrem gesamten Vermögen haften. Für die Kapitaleinlagen wird ein fester Zinssatz vereinbart. Aus dem restlichen Gewinn erhält jeder gleich viel, wie jeder auch in gleicher Weise für eventuelle Verluste einstehen muss. Die OHG muss ebenfalls notariell in das Handelsregister eingetragen werden.

Die OHG wird als Rechtsform meist für kleinere und mittlere Unternehmen, hauptsächlich im Groß- und Einzelhandel genutzt.


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