Gesellschaft des bürgerlichen Rechts (GdBR)



Die GdBR, oder Gesellschaft bürgerlichen Rechts, ist sehr weit verbreitet. Die Beteiligten schließen sich zur Verfolgung eines gemeinsamen Zwecks zusammen, womit sie bereits Gesellschafter werden. Eine GdBR kann eine private Gesellschaft sein, z.B. eine private Bauherrengemeinschaft, oder ein Zusammenschluß von Gewerbetreibenden.

Die GdBR ist eine typische Gelegenheitsgesellschaft, gerichtet auf die Verfolgung eines bestimmten Zwecks. Ist der Zweck erreicht, ist die Gesellschaft auch schon wieder aufgelöst und nach Verteilung des gemeinsamen Vermögens beendet. Eine GdBR wird nicht ins Handelsregister eingetragen und ist keine juristische Person. Die Gesellschaftsform der GdBR wird oft von Freiberuflern, wie z.B. Rechtsanwälten, Steuerberater oder von Arztgemeinschaften genutzt.

Die GdBR führt zur vollen Haftung jedes einzelnen Gesellschafters. Jeder Gesellschafter kann daher von allen Gläubigern in vollem Umfange in Anspruch genommen werden. Ein bestimmtes Kapital für die Gesellschaft ist nicht zu erbringen, so dass die GdBR oftmals auch von Kleinunternehmern, die sich zur gemeinsamen Gewerbeausübung zusammenschließen, verwendet wird.


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